FSJ und BFD

Die Behindertenhilfe bietet sich perfekt an, wenn Du ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolvieren möchtest. Was Dich hier erwartet? Jede Menge Spaß, manchmal auch verrückte Zeiten, auf alle Fälle aber spannende Herausforderungen, wertvolle zwischenmenschliche Begegnungen und womöglich sogar Dein Traumberuf.

  • Du hast großen Spaß am zwischenmenschlichen Umgang und freust dich schon ganz besonders auf die Arbeit mit Menschen mit Behinderung.


  • Dich kennzeichnet eine empathische, wertschätzende und respektvolle Art.


  • Du kannst eigenständig arbeiten, aber bist auch teamfähig.


  • Du bist zuverlässig und verantwortungsbewusst.

Ein Freiwilligendienst in einem diakonischen Unternehmen wie der Stiftung Scheuern bereichert Dich auf vielfältige Weise und das sowohl beruflich als auch menschlich. Im Laufe dieses einen Jahres wirst Du vielen unterschiedlichen Menschen begegnen und Erfahrungen in einem neuen Umfeld sammeln. Dazu gehört es, dass Du Verantwortung übernimmst und Dich verschiedensten Aufgaben stellst, auch wenn sie zunächst herausfordernd scheinen mögen. So lernst Du Deine Grenzen kennen, kannst über Deinen eigenen Schatten springen und ungeahnte Fähigkeiten an Dir entdecken. Auf diese Weise macht Deine persönliche Entwicklung innerhalb eines Jahres große Sprünge und Du gewinnst an Selbstbewusstsein. Natürlich dient Dein FSJ oder BFD auch der beruflichen Orientierung, da Du bei uns soziale Berufe in der Praxis erleben kannst und gleichzeitig Erfahrungen in der Teamarbeit sammelst. Dabei unterstützen nicht nur wir Dich, sondern auch begleitende Seminare. In diesen kannst Du Dich weiterbilden, Dich mit sozialen und politischen Fragen auseinandersetzen und den Austausch mit anderen Freiwilligen suchen.

FSJ oder BFD?

Die Aufgaben sind gleich, doch Feinheiten machen den Unterschied zwischen FSJ und BFD aus. Wir erklären Dir natürlich gerne, welche das sind. So weißt Du genau, welche Form des Freiwilligendienstes für Dich in Frage kommt. Übrigens: In beiden Fällen zahlen wir Dir ein angemessenes monatliches Taschengeld und kommen für Deine Verpflegung auf. Natürlich bist Du auch sozialversichert. Ebenso kannst Du Dir sowohl ein FSJ als auch ein BFD als Wartesemester, als praktischen Teil zum Erwerb der Fachhochschulreife oder als Vorpraktikum für eine Ausbildung in der Pflege oder Pädagogik anerkennen lassen.

FSJ

Ein FSJ ist nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht bist zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich und kann nur ein Mal absolviert werden. Außerdem solltest Du wissen, dass Du Dein FSJ nur aus wichtigen persönlichen Gründen in Teilzeit machen kannst.

BFD

Den BFD kannst Du ebenfalls nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht absolvieren, allerdings ohne Altersgrenze nach oben. Außerdem kannst Du den BFD beliebig oft machen, zwischen den einzelnen Einsätzen müssen lediglich fünf Jahre vergangen sein.

Deine Ansprechpartnerinnen

Egal, welche Frage Dir auf der Seele brennt - unser Team aus dem Personalmanagement steht Dir gerne zur Seite.

Patricia Seibel

Personalmanagement

Annalena Kuhl

Personalmanagement

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